Einladung zur Generalversammlung 2023

Am 11. November 2023, Beginn um 16 Uhr

Restaurant Ambiente, Parkallee 7, 4123 Allschwil, 

Saalöffnung: 15 Uhr

Traktanden

  1. Begrüssung
    1. Wahl der Stimmenzähler
    2. Protokoll der GV 2022
  2. Jahresberichte
    1. des Präsidenten
    2. der Kassierin
    3. der Geschäftsprüfungskommission
    4. der Kommissionen
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Wahlen
    1. Präsident
    2. Kassierin
    3. weitere Vorstandsmitglieder
    4. Geschäftsprüfungskommission
    5. Beschwerdekommission
  5. Behandlung der Anträge und Beschlussfassung
  6. Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes
  7. Festsetzen des Budgets für das laufende Geschäftsjahr
  8. Festsetzen der Mitgliederbeiträge 2024
  9. Festsetzung der finanziellen Kompetenz des Vorstandes
  10. Ehrungen
  11. Diverses

Anträge müssen bis spätestens 28. Oktober 2023 an den Präsidenten eingereicht werden.

Im Anschluss an die GV wird aus der Sektionskasse ein Imbiss offeriert. Eine vorgängige Anmeldung dazu ist aus organisatorischen Gründen bis 7. November 2023 erforderlich.

Anmeldungen zur GV 2023 gerne mittels Anmeldeformular oder an Wolfgang Schultz Tel. 061 272 92 62

Jahresbericht 2023 zum Herunterladen, die gedruckte Fassung liegt an der GV auf.

Antrag

Änderungen Spesenreglement

Grundsätzliche Änderungen

Unter 2.1 Allgemeine Spesen, Jahrespauschale:

Der Wortlaut: Mitglieder mit mehreren Funktionen erhalten die Jahrespauschale nur einfach wird ersetzt durch: Übt eine Person mehrere Funktionen aus, kann eine zweite Pauschale gewährt werden.

Begründung: Personen die mehrere Funktionen ausführen, benutzen die eigene Infrastruktur in der Regel vermehrt.

Unter 2.2 Touristik

Der Wortlaut: Halbtageswanderungen/Halbtagesanlässe wird ersetzt durch: Regionale Wanderungen. Tageswanderungen wird ersetzt durch: Überregionale Wanderungen.

Zudem wird der Pauschalbetrag bei regionalen Wanderungen um CHF 5.– auf CHF 35.– erhöht und der Satz: Der Perimeter für regionale Wanderungen ist in den Richtlinien für Wanderleitende festgelegt, eingefügt.

Begründung: Regionale und überregionale Wanderungen sind aussagekräftiger, bezüglich der Spesenvergütung.

Eine Betragsanpassung bei den regionalen Wanderungen, erachten wir als gerechtfertigt.

Der Perimeter für regionale Wanderung wurde in den Richtlinien für Wanderleitende definiert, damit Anpassungen, in Absprache mit den Leitenden, einfacher vollzogen werden können.

Textliche Änderungen

Das Reglement wurde textlich komplett überarbeitet mit den Schwerpunkten «leicht lesbar» und «geschlechtsneutrale Formulierung».